Wege zur Qualität · Wegleitung Herausfordernde Verhaltensweisen
Das Begleitkonzept als Vereinbarung
Prüffragen für ein Team, das ein individuelles Begleitkonzept erarbeitet oder überprüft. Sie fragen nicht, was fachlich hineingehört, das sagen die Leitlinien HEVE. Sie fragen, ob das Konzept als Vereinbarung taugt, die von allen getragen wird und die Begegnung frei lässt.
Wozu
Die Leitlinien verlangen für jeden Menschen, der herausforderndes Verhalten zeigt, ein individuelles Begleitkonzept. Es beruht auf dem Fallverstehen, umfasst Prävention, Deeskalation und Nachsorge, wird partizipativ erarbeitet und regelmässig überprüft. Wege zur Qualität sagt, was für eine Art Regelung das ist. Das Arbeitshandbuch unterscheidet Regelungen, die für alle gelten, von solchen, die erst in der Auseinandersetzung mit einer Situation entstehen und nur für diesen Fall gelten. Das Begleitkonzept ist von der zweiten Art. Es ist eine Vereinbarung, mit dem Menschen, soweit das möglich ist, mit seinen Angehörigen, und unter denen, die ihn begleiten. Und es ist keine Vorschrift für die Begegnung. Der Verlauf einer Begegnung lässt sich nicht vorherbestimmen, die Planung dient der Stärkung des Bewusstseins, und die Mitarbeitende hat das Konzept im Kopf, nicht in der Hand.
Ein Begleitkonzept, das diese Bedingungen nicht erfüllt, wird entweder nicht gelebt oder es erstickt die Beziehung, die es schützen soll.
Wann
Wenn ein Begleitkonzept neu entsteht, bevor es in Kraft gesetzt wird. Bei jeder Überprüfung. Und dann, wenn ein Team merkt, dass das Konzept auf dem Papier steht und im Alltag etwas anderes geschieht.
Wer
Die fallführende Person mit dem Team, das das Konzept trägt. Die Fragen unter «Die Vereinbarung» betreffen auch den betreuten Menschen und seine Angehörigen.
Prüffragen
Die Entstehung. Beruht das Konzept auf einem Verstehen, das das Team gemeinsam erarbeitet hat, oder hat es eine Person allein geschrieben. Waren die Bereiche beteiligt, die den Menschen auch begleiten, Werkstatt, Tagesstruktur, Nachtdienst, etc.. Sind die Angehörigen gefragt worden. Ist der Mensch selbst gefragt worden, mit den Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen. Wissen alle, die es anwenden sollen, warum es so ist, wie es ist.
Der Inhalt aus Sicht der Zusammenarbeit. Sagt das Konzept, was der Mensch braucht, oder sagt es nur, was er nicht darf. Enthält es das, was wir an unserem eigenen Verhalten ändern wollen, und nicht nur das, was sich bei ihm ändern soll. Lässt es den Mitarbeitenden Raum, in der Situation zu entscheiden, oder schreibt es die Begegnung vor. Ist klar, wer im Alltag wofür zuständig ist, und wer den Notfallplan verantwortet.
Die Vereinbarung. Ist das Konzept mit dem Menschen besprochen, soweit er es verstehen kann, und hat er dem zugestimmt, was ihn betrifft. Wissen die Angehörigen, was vereinbart ist. Haben alle im Team, die es tragen, ihm zugestimmt, oder wurde es beschlossen. Sichert die Einrichtung den Mitarbeitenden zu, dass sie hinter dem steht, was hier vereinbart ist, auch wenn es einmal schiefgeht.
Die Gültigkeit. Bis wann gilt das Konzept, und wann wird zurückgeschaut. Wer verantwortet die Überprüfung. Was geschieht, wenn eine Annahme sich als falsch erweist. Ist das Konzept so kurz, dass jemand es kennen kann, ohne es nachzulesen.
Worauf achten
Ein Konzept, das vorschreibt, wie eine Mitarbeitende dem Menschen zu begegnen hat, verhindert die Begegnung. Was es festlegen darf, sind der Rahmen, die Ziele, die Zuständigkeiten und der Notfall. Was dazwischen geschieht, entscheidet, wer da ist.
Ein Konzept, das nur die Massnahmen am Menschen enthält, ist keine Vereinbarung, sondern eine Anordnung. Die Frage, was das Team an sich selbst ändert, gehört hinein.
Ein Konzept, das niemand kennt, gilt nicht. Die Kürze ist eine Bedingung der Vereinbarung, nicht ein Zugeständnis.
Ein Konzept ohne Frist wird zur Gewohnheit. Die Frist zwingt zum Rückblick und erlaubt, aufgrund der Erfahrung neu zu vereinbaren.
Der Notfallplan ist ein Teil des Begleitkonzepts und folgt anderen Regeln. Er ist ein Ablauf, der im Ernstfall gilt, und dafür gibt es ein eigenes Blatt.
Quelle
Arbeitshandbuch Wege zur Qualität, Formen der Regelung. Fischer 2023, Feld 4 Freiheit und Feld 6 Schutz. Herrmannstorfer 1999 zur Beziehungsdienstleistung und zum Sinn der Planung. Leitlinien HEVE 2023, Kapitel 4.4 zur Handlungsplanung, Kapitel 5 zur Prävention, Kapitel 6 zum Notfallplan. Zur Herleitung siehe Kapitel 3.